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Was passiert, wenn ein Aufzug die Prüfung nicht besteht?
Wenn bei der Aufzugsprüfung Mängel festgestellt werden

Aufzüge müssen regelmäßig geprüft werden, damit sie sicher betrieben werden können. In Deutschland erfolgen vorgeschriebene Prüfungen von Aufzugsanlagen durch zugelassene Überwachungsstellen. Die Grundlage dafür ist die Betriebssicherheitsverordnung.
Wird bei der Prüfung ein Mangel festgestellt, bedeutet das nicht automatisch, dass der Aufzug sofort stillgelegt wird. Entscheidend ist, wie schwerwiegend der Mangel ist und ob die sichere Nutzung weiterhin möglich ist.
Wie oft müssen Aufzüge geprüft werden?
Aufzüge werden in Deutschland regelmäßig durch eine zugelassene Überwachungsstelle geprüft.
In der Regel gilt:
Hauptprüfung: alle 2 Jahre
Zwischenprüfung: zwischen zwei Hauptprüfungen, also meist nach etwa 1 Jahr
Damit ist praktisch jedes Jahr eine Prüfung relevant:
- Jahr 1: Hauptprüfung
- Jahr 2: Zwischenprüfung
- Jahr 3: Hauptprüfung
- Jahr 4: Zwischenprüfung
So wird der sichere Betrieb der Aufzugsanlage regelmäßig kontrolliert.
Welche Arten von Mängeln können auftreten?
Bei einer Prüfung können unterschiedliche Mängel festgestellt werden.
Dazu gehören zum Beispiel:
- defekte oder verschlissene Bauteile
- Probleme an Türen oder Sicherheitseinrichtungen
- Mängel am Notrufsystem
- Auffälligkeiten an elektrischen Komponenten
- fehlende oder unvollständige Dokumentation
- Hinweise auf unsicheren Betrieb
Die Prüfung umfasst unter anderem Sicht- und Funktionsprüfungen sicherheitstechnischer Einrichtungen sowie ausgewählter sicherheitsrelevanter Bauteile.

Muss der Aufzug sofort außer Betrieb genommen werden?
Das hängt vom Ergebnis der Prüfung ab.
Bei kleineren Mängeln kann der Aufzug häufig zunächst weiter betrieben werden. Die Mängel müssen dann innerhalb einer festgelegten Frist behoben werden.
Bei sicherheitsrelevanten oder gefährlichen Mängeln kann es notwendig sein, den Aufzug außer Betrieb zu nehmen, bis die Mängel fachgerecht beseitigt wurden. In solchen Fällen steht die Sicherheit der Nutzer immer an erster Stelle.
Was muss der Betreiber jetzt tun?
Nach einer nicht bestandenen Prüfung sollte der Betreiber strukturiert vorgehen:
Prüfbericht prüfen
Der Prüfbericht zeigt, welche Mängel festgestellt wurden und welche Maßnahmen notwendig sind. Dieser Bericht ist die Grundlage für das weitere Vorgehen.
Fachfirma beauftragen
Die festgestellten Mängel sollten durch ein geeignetes Fachunternehmen geprüft und behoben werden. Je nach Mangel kann es um Reparaturen, Einstellungen, Austausch von Bauteilen oder ergänzende Nachweise gehen.
Fristen beachten
Im Prüfbericht oder durch die zuständige Stelle können Fristen genannt werden. Diese sollten unbedingt eingehalten werden, damit der Aufzug rechtssicher und sicher weiterbetrieben werden kann.
Nachprüfung organisieren
Wenn Mängel behoben wurden, kann eine Nachprüfung erforderlich sein. Dabei wird kontrolliert, ob die beanstandeten Punkte fachgerecht beseitigt wurden.
Welche Folgen hat eine nicht bestandene Prüfung?
Eine nicht bestandene Prüfung kann verschiedene Folgen haben:
- Reparatur- oder Instandsetzungskosten
- organisatorischer Aufwand für Betreiber oder Verwaltung
- mögliche Ausfallzeiten
- Einschränkungen für Bewohner, Kunden oder Nutzer
- zusätzliche Abstimmungen mit Prüfstellen und Fachfirmen
- Gerade in Wohnanlagen, Bürogebäuden oder öffentlich genutzten Gebäuden kann ein stillgelegter Aufzug schnell zu einem echten Problem werden.
Wie lassen sich Probleme bei der Prüfung vermeiden?

Viele Mängel lassen sich durch gute Vorbereitung und regelmäßige Betreuung reduzieren.
Sinnvoll sind zum Beispiel:
- regelmäßige Wartung
- Sichtkontrollen im laufenden Betrieb
- schnelle Reaktion auf Störungen
- vollständige Dokumentation
- rechtzeitige Vorbereitung auf Prüftermine
- klare Zuständigkeiten für Betreiber und Verwaltung
Nach der Betriebssicherheitsverordnung müssen Arbeitsmittel vor der jeweiligen Verwendung auf offensichtliche Mängel kontrolliert und Schutz- sowie Sicherheitseinrichtungen regelmäßig auf ihre Funktion geprüft werden.
Fazit:
Eine nicht bestandene Prüfung ist ernst zu nehmen
Wenn ein Aufzug die Prüfung nicht besteht, kommt es auf die Art und Schwere der Mängel an. Nicht jeder Mangel führt sofort zur Stilllegung – sicherheitsrelevante Probleme müssen jedoch schnell und fachgerecht behoben werden.
Wer Prüfberichte sorgfältig auswertet, Fristen einhält und frühzeitig Fachleute einbindet, reduziert Ausfallzeiten und sorgt dafür, dass der Aufzug sicher weiterbetrieben werden kann.
Beratung und Unterstützung
Lift-M unterstützt Betreiber, Eigentümer und Verwaltungen dabei, Aufzugsanlagen zuverlässig zu betreuen, Prüfungen vorzubereiten und festgestellte Mängel sinnvoll einzuordnen.

Sie haben Fragen zu unseren Dienstleistungen oder Ihrer Aufzugsanlage?
Sprechen Sie uns jederzeit an, wir beraten Sie gerne.

