Der Betreiber eines Aufzugs ist verpflichtet für bestimmte Kontrollen eine Person zu befähigen. Diese "befähigte Person“
(Aufzugswärter) muss für diese Aufgabe erstmalig unterwiesen werden. Darüber hinaus muss die Person, die die Personenbefreiung durchführen kann, im Notfallplan genannt sein. Diese ist seit dem 1.
Juni 2016 für jede Aufzugsanlage Pflicht.